Quellensteuer – Noch eine Steuer; zahle ich nicht schon die Abgeltungssteuer?

Bevor ihr euch Aktien quer Beet durch alle Länder kauft, sollte euch bewusst sein, dass Länder Steuern einziehen können. Diese Quellensteuer kann von Land zu Land unterschiedlich hoch sein. Deshalb aufgepasst bei der Länderwahl, zusätzliche Steuern schmälern euren Gewinn. Je nach Land kann es daher sein, dass auf die Abgeltungssteuer (25%) vom deutschen Staat noch zusätzlich Steuern vom Ursprungsland der Aktie einbehalten werden.

Was ist eine Quellensteuer konkret?

Die Quellensteuer wird immer direkt and der „Quelle“ des Entstehens der Einkünfte erhoben. Zum Beispiel: Für euren Arbeitslohn bekommt ihr nicht euren Bruttolohn auf das Konto überwiesen, sondern der Staat behält einen Teil des Lohns, die sogenannte Lohnsteuer ein. Ihr als Arbeitnehmer müsst jedoch nichts tun, euer Arbeitgeber – die „Quelle“ – kümmert sich darum. Indem er die Lohnsteuer an das Finanzamt überweist. Wie hoch in diesem Fall die Lohnsteuer ist, hängt von eurer Gehaltshöhe ab. Bei Spitzengehältern kann das 45% sein. Bei Kapitalerträgen kümmert sich die Bank um die Abgeltungssteuer. Diese ist hingegen einkommensunabhängig (25%). Bei ausländischen Aktien wird es um einiges komplizierter, denn hier zieht der Staat, in dem das Unternehmen sitzt, die Quellensteuer ein.

Was müsst ihr bei ausländischen Aktien beachten?

Damit ihr nicht auf die Abgeltungssteuer auch noch die von Land zu Land unterschiedliche Quellensteuer abgezogen bekommt, gibt es zwei Auswege. Denn eine Doppelbesteuerung kann erheblich euren Gewinn schmälern! Zum einen hat Deutschland mit zahlreichen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen beschlossen. Hier werden die ausländischen Quellensteuern (bis maximal 15%) mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet (25%). Sollte das Land eine höhere Quellensteuer haben, müsst ihr euch als Anleger die verbleibende Quellensteuer selbst bei den ausländischen Finanzbehörden zurückholen.

Zum anderen sollte die ausländische Pauschalabgabe nicht auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet werden, müsst ihr euch diese auch selbst komplett zurückholen. Dazu gibt es beim Bundeszentralamt für Steuern die entsprechenden Formulare.

Wie viel Quellensteuer erheben nun einzelne Länder?

Da jedes Land seinen eigenen Quellensteuersatz festlegt, solltet ihr euch vorher über den genauen Satz informieren. Hier habe ich euch eine Liste mit den meiner Meinung nach wichtigsten zusammengestellt:

QuellenstaatWährungSteuersatz (in Prozent)
BelgienEuro30
ChinaRenminbi (Yuan)10
FrankreichEuro30
ItalienEuro26
IrlandEuro20
JapanYen15
SchweizFranken35
USAUS-Dollar30
Vereinigtes KönigreichPfund0

Gerne möchte ich euch im Folgenden erklären was das im Einzelfall bedeutet. Hier habe ich euch ein paar Beispielländer rausgesucht:

USA

Wie ihr aus der Tabelle entnehmen könnt, beträgt der reguläre Quellensteuersatz für Dividenden 30%. Warum lohnt sich der Kauf von US-Aktien trotzdem? Das liegt an einer Besonderheit. Die meisten großen Banken und Broker haben von den USA ein „Qualified Intermediary“ Status bekommen (z.B. Comdirect, Consorsbank, DkB, ING, SBroker). Das bedeutet die Amerikaner behalten nur den ermäßigten Steuersatz von 15% ein und ihr müsst euch nicht um eine Rückerstattung bemühen. Diese werden dann direkt von der Abgeltungsteuer abgezogen. Hier ist es jedoch wichtig, dass der Broker die Voraussetzung für die Quellensteuerermäßigung besitzt, darauf solltet ihr bei der Brokerwahl achten. Vor allem bei ausländischen Brokern, muss man Zusatzformulare ausfüllen.

Vereinigtes Königreich:

Hier ist es für deutsche Aktionäre besonders einfach. Großbritannien verzichtet auf den Abzug der Quellensteuer seit 1973.

Japanische Dividenden:

Auch hier ist es für deutsche Aktionäre besonders einfach. Die 15% Quellensteuer werden direkt mit der in Deutschland fälligen Abgeltungssteuer (25%) verrechnet.

Frankreich (und warum ich die Finger von französischen Aktien lasse):

Frankreich behält 30% der Quellensteuer auf Dividenden ein. 15% wird dem deutschen Aktionär auf die Abgeltungssteuer angerechnet. Um die restlichen 15% wiederzubekommen, das wird euch jede Menge Gebühren kosten. Denn um die Steuern zurückzubekommen, benötigt man einen Dienstleister und die Depotbank. Beide verdienen sehr gut daran Formulare für euch weiterzuleiten. Diese Formulare müsst ihr nämlich selbst ausfühlen und zusammentragen. Das Ausfüllen des Formulars auf der BZSt Seite ist gut verständlich, zusätzlich benötigt man eine Wohnsitzbestätigung des Finanzamtes. Da ihr diese Unterlagen nicht selbst einreichen dürft, muss das eure Bank für euch übernehmen. Dafür verlangen die meisten Banken oder Broker eine Gebühr (bei SBroker werden da ca. 90 Euro Gebühren fällig). Im Anschluss muss der lizenzierte Dienstleister bestätigen, dass die Aktien in einem deutschen Depot liegen (Gebühr: ca. 70 Euro). Ich glaube ihr könnt nachvollziehen, warum sich das nicht lohnt.

Schweiz:

Da die Schweiz 35% Quellensteuer einbehält, müsst ihr euch die verbliebenen 20% bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern erstatten lassen. Dieses Formular lässt sich online beim BZSt ausfüllen. Welches ausgedruckt an das Finanzamt geschickt werden muss, um euch als deutschen Steuerzahler zu bestätigen. Von eurer Depot Bank müsst ihr zusätzlich einen Tax Voucher beantragen. Einige Banken machten dies kostenlos wie die ING, andere verlangen dafür eine Gebühr. Diese Unterlagen müssen nun zusammen mit dem Dividendenbeleg zu die schweizer Steuerbehörden geschickt werden, das Erstattungsverfahren dauert zwar bis zu sechs Monate, ist jedoch kostenfrei. Einige Banken verlangen jedoch nochmals eine Gebühr für die Umrechnung der Franken in Euro.

Generell ist wichtig: Ich würde für das Depot kein Freistellungsantrag stellen, denn nur dann wird die Quellensteuer angerechnet und verpuff nicht.

Besonderheit Fonds/ETFs

Auch bei Fonds/ETFs fallen Steuern an. Hier wurde der Ablauf im Jahr 2018 geändert. Bei einem Fond holen diese die erstattungsfähige Quellensteuer zurück und die Erstattung wird dem Fondsvermögen gutgeschrieben. Bei einem ETF ist das nicht so möglich.

Grundsätzlich ist mit der Investmentsteuerreform 2018 die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungssteuer entfallen. Man erhält eine „Teilfreistellung“, dieser beträgt bei Fonds 30%. Zwar müsst ihr euch hier wieder um nichts kümmern, die Bank macht das, ich finde es aber wichtig, dass ihr versteht, wie es funktioniert. Konkret bedeutet es, dass ihr die Abgeltungssteuer von 25% auf den um 30% reduzierten Kapitalertrag zahlt.

Jetzt könnt ihr natürlich sagen, oh das ist toll, weniger Arbeit für mich. Die Berechnung und den Abzug der Steuern übernehmt die Bank. Anderseits könnt ihr die Quellensteuer nicht mehr zurückfordern. Daher werden nun ETFs weitgehend identisch besteuert, egal wo sie ansässig sind. Mit Ausnahme von ETFs in Irland, sie haben eine Sonderstellung. Diese ETFs bekommen weiterhin die Quellensteuer aus den USA zurück. Das kommt dem Anleger zugute und wirkt sich positiv auf die Wertentwicklung des ETFs aus.

FAZIT

Ich hoffe ich konnte euch bei der Wahl der Länder helfen, in die ihr zukünftig investiert. Daher folgt den Schritten aus den Artikel Was muss ich bei einem Aktienportfolio beachten?. Checkt jedoch immer auch zusätzlich das Herkunftsland und wie man dort die Quellensteuer zurückbekommt. Daher empfehle ich euch für den Anfang Länder zu wählen, bei denen ihr euch nicht auch um die Quellensteuerrückerstattung kümmern müsst. Schreibt gerne eure Erfahrungen mit der Quellensteuer in die Kommentare. Wer hat schon einen Antrag geschrieben und sich die Quellensteuer selbst zurückgeholt? Wie sind eure Erfahrungen?

Disclaimer: Bitte seid euch bewusst, dass dieser Artikel keine Steuerberatung ist. Ich übernehme keine Haftung für die Vollständigkeit. Falls ihr Fragen habt, wendet euch an euren Steuerberater oder das Finanzamt.

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